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Landesbühnen wollen nicht der „Totengräber heimischer Kultur“ sein

Die Landesbühnen Radebeul sehen sich durch die Budgetpläne des geplanten sächsischen Doppelhaushaltes in die ärgste Bredouille gebracht. Nicht unbedingt finanziell – hier schlägt allenfalls die durch Unwetter und Bauvorhaben verhagelte Felsenbühnen- Saison negativ zu Buche. Nein, es sind prinzipielle Ansehensfragen, die Intendant und Team umtreiben, seitdem klar ist, dass die Hälfte des Landesbühnenhaushaltes zukünftig aus den Mitteln des Kulturraumgesetzes fließen soll. Dieser Topf, aus dem nicht zuletzt konkurrierende sächsische Theater und Kulturinitiativen ihr Geld beziehen, wird nicht größer, ergo bedeutet die Umverteilung eine Gefahr für die, die so schon knapp dran sind – und ihre Mitarbeiter teilweise (im Gegensatz zu Radebeul!) mithilfe magerer Haustarifverträge abspeisen müssen.

Intendant Christian Schmidt sieht die Sachlage pessimistisch: "Wenn im Kulturraum tatsächlich ein Theater geschlossen wird; glauben Sie, da kommt auch nur ein Zuschauer zu den Landesbühnen, die das hinterlassene Haus dann bespielen?", so die rhetorische Frage Schmidts. An der Theaterschließung in Meißen im Jahre 1964 (!) habe man jetzt noch moralisch zu knabbern; immer noch kämen Gastspiel-Hörer auf das Ensemble zu und erinnerten daran, wie gut dieser und jener Schauspieler damals gewesen sei…

Im folgenden drucken wir die öffentliche Erklärung, die Christian Schmidt heute abgegeben hat, leicht gekürzt ab.

 

Als Intendant der vom Freistatt mit der Bespielung jener Theater- und Kulturhäuser, die über kein eigenes Ensemble verfügen, beauftragten Landesbühnen Sachsen, konnte ich seit 20 Jahren trotz mancher Schwierigkeiten immer davon ausgehen, für das reisende Dreispartentheater aufgrund einer gesichtern Finanzierungsgrundlage planen zu können. (…)

In diesen Tagen bin ich zwar in der Lage, einer Zusage zu vertrauen, dem von mir geleiteten Theater auch weiterhin die bisher veranschlagte finanzielle Ausstattung in Aussicht zu stellen (…). Allerdings soll unter dem Stichwort Teilkommunalisierung die Hälfte des Etats zukünftig nicht mehr direkt aus dem Haushalt des Freistaates kommen. (…)

Ich habe bereits unmittelbar nach der Ankündigung der Sparmaßnahmen des Doppelhaushaltes gesagt, dass mich der Umstand, dass die durch das vorbildliche und von manchem neidvoll betrachtete Kulturraumgesetz finanzierten Stadt- und Kulturraumtheater und -orchester in ihrer Existenz bedroht sind, wenn in Zukunft die Hälfte unserer Zuwendungen aus diesem gedeckelten Etat genommen werden, sehr unglücklich macht (…)

Die Mitarbeiter der Landesbühnen Sachsen (…) möchten ihr weiteres Wirken nicht dem Absterben oder Dahinsiechen der Sparten anderer Theater "verdanken" oder irgendwann – als Totengräber heimischer Kultur verkannt – in einem erweiterten Spielgebiet tätig sein.

Christian Schmidt
7. September 2010