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„The Muntz“ in Zöllnerhänden

Wer mit einer echten Stradivari auf Reisen geht, ist immer in Sorge, dass dem wertvollen Instrument ja nichts passiert. Ob es nun im Privatbesitz ist oder, wie bei vielen Künstlerinnen und Künstlern üblich, von einer Stiftung zur Verfügung gestellt wurde, ist dabei unerheblich. Denn all diese Wertgegenstände sind Unikate und mit keinem Geld der Welt wiederzubeschaffen. Daher geben Musiker ein solches Instrument auch möglichst nie aus der Hand. Haben Sie mal versucht, einer auf hohen Hacken über Dresdens Neumarkt zur Frauenkirche stöckelnden Anne-Sophie Mutter den Geigenkasten abzunehmen? Ich habe es versucht und werde den dafür geernteten Blick niemals vergessen.

Die Geigerin Yuki Manuela Janke, seit kurzem als neue Erste Konzertmeisterin bei der Sächsischen Staatskapelle Dresden engagiert, musste es dennoch tun, musste ihr Instrument aus den Händen geben, wurde dazu gezwungen vom Zoll auf dem Frankfurter Rhein-Main-Flughafen. Und wer will dem schon widersprechen? Als die 1986 in München als Tochter eines deutsch-japanischen Musikerpaares geborene Janke bei ihrer jüngsten Rückreise aus Japan in Deutschland eintraf, wurde die 1736 gefertigte Stradivari „The Muntz“, so benannt nach dem letzten Besitzer, beschlagnahmt.

Obwohl Janke sämtliche Unterlagen wie Leihvertrag und Versicherungspolice bei sich geführt hatte, sollte sie für die Einfuhr der Geige eine „Steuerschuld“ von 1,5 Millionen Euro begleichen – der Wert des unbezahlbaren Instruments wird auf circa 7,6 Millionen US-Dollar geschätzt. Ihr vermutlicher Fehler: Wer einen Wohnort oder ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik hat und mit einem solchen Wertgegenstand international unterwegs ist, muss es bei jeder Ein- und Ausreise deklarieren. Ob die immer wieder gern behauptete Annahme, dass die meisten der als gestohlen gemeldeten Stradivari-Instrumente irgendwann recht zuverlässig in Japan auftauchen und der deutsche Zoll deswegen ein besonderes Augenmerk auf Einfuhren von Fernost legt, ist reine Spekulation, aber natürlich nicht auszuschließen.

Über die Frage, wie beim Zoll eine konfiszierte Violine behandelt und gelagert werden mag, und sei sie auch mehr als ein Vierteljahrtausend alt, möchte man freilich gar nicht erst nachdenken. Dass da raschestes Handeln angesagt ist, liegt auf der Hand. Agenturmeldungen zufolge hat sich sogar das japanische Außenministerium eingeschaltet und auf eine sofortige Rückgabe des im Besitz der Nippon Music Foundation befindlichen Instrumentes gedrängt. Daraufhin hat sich auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit diesem Fall befasst und die Zöllner angewiesen, der Künstlerin ihr „Arbeitsinstrument“ zurückzugeben. Dies ist inzwischen geschehen und Yuki Manuela Janke dürfte überglücklich sein. Darüber reden darf sie jedoch nicht, die japanische Stiftung muss wohl fernöstliche Zurückhaltung auferlegt haben.

Anders beim deutschen Zoll, da ist die Empörung so groß, dass gegen Minister Schäuble – in jungen Jahren selbst als Geiger aktiv, wenn auch wohl nicht an einer Stradivari – angeblich eine Anzeige wegen Strafvereitlung durch Unterlassen ergangen sein soll. Er habe „von oben herab“ den Tatbestand der Steuerhinterziehung begünstigt, da Einfuhrumsatzsteuern in Höhe von 1,5 Millionen Euro nun nicht kassiert werden können.

Falls Sie demnächst verreisen wollen: Lassen Sie die Stradivari besser zu Hause.

bis nächsten Freitag –
Michael Ernst