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Nur keinen Aufruhr, der Betrieb muss laufen

Damals war die Zusammenarbeit des Ersten Solisten István Simon (Foto: Ian Whalen) mit dem Ballettmeister noch problemlos: Abbildung aus der Jahresbroschüre des Semperoper Balletts 2016/2017 (Quelle: https://issuu.com/semperoperdresden/docs/semperoperballett_16_17)

Nach Missbrauchsvorwürfen des Tänzers István Simon gegen einen Ballettmeister beim Semperoper Ballett Dresden hält das Sächsische Arbeitsgericht die daraufhin seitens der Staatsoper angeordnete Suspendierung des Tänzers von den Proben und somit die Streichung geplanter Auftritte bis zum Ende der Spielzeit für gerechtfertigt. Die Begründung: eine weitere Zusammenarbeit des Klägers mit dem Beklagten müsse ausgeschlossen werden. Von „Suspendierung“ will der Anwalt des Freistaates, gegen den der Tänzer klagt, nicht sprechen; er bevorzugt den Begriff „Freistellung“. Richter Christian Weinrich begründete die Entscheidung der Kammer des Arbeitsgerichts in Dresden am Donnerstag damit, dass dem Arbeitgeber zugestanden werden müsse, „dafür zu sorgen, dass der Betrieb weitergeht.“ Die „Organisationshoheit“ der Sächsischen Staatsoper könne nicht in Frage gestellt werden.

Istvan Simon gehört seit 2007 dem Semperoper Ballett als Solist an. Nach einem kurzen Wechsel als erster Solist zum Nationalballett in Budapest und als Gastsolist in Dresden ist er seit 2014 erster Solist in Dresden; vielfach eingesetzt, erfolgreich, international gefragt, insbesondere als Gast bei Ballettgalas. Sein Repertoire an klassischen und zeitgenössischen Rollen ist groß.

Die Zusammenarbeit war immer störungsfrei

Bis es in der Zusammenarbeit mit einem der Ballettmeister laut Istvan Simon zu sexuellen Belästigungen und Übergriffen kommt. Der Ballettmeister sieht das natürlich nicht so und legt dazu eine innerbetriebliche, eidesstattliche Erklärung ab. Bis zur endgültigen Klärung dieses daraus erwachsenden Prozesses können erfahrungsgemäß Jahre vergehen, denn ein solches Verfahren geht in der Regel durch mehrere Instanzen.

Im Dezember 2017 kommt es zu Personalgesprächen. Simon hält es nicht mehr für möglich, allein mit dem von ihm beschuldigten Ballettmeister zu proben. Hospitanzen des Ballettdirektors Aaron S. Watkin werden zugesagt, können aber nicht durchgehalten werden. Nach Aussage der Oper in der Verhandlung am 15. März 2018 stehen dafür auch die weiteren, fest angestellten zwei Ballettmeisterinnen und ein Ballettmeister nicht zur Verfügung. Ein Zusammentreffen des Klägers und des Beschuldigten ließe sich somit nicht vermeiden.

Im Januar 2018 muss die „Freistellung“ dann aber aufgehoben werden. Die Mitwirkung des Tänzers in Aufführungen der Choreografie »Impessing the Czar« von William Forsythe ist nicht ersetzbar. Sofort nach der letzten Vorstellung wird die Suspendierung vom Probenbetrieb erneut ausgesprochen. Da nach Aussage der Oper für alle bis zum Ende der Spielzeit geplanten Aufführungen lediglich der beklagte Ballettmeister zuständig sei, sehe man sich auch gezwungen, ursprünglich geplante Aufführungen mit dem Kläger (die zumindest in zwei Fällen auf der Homepage der Oper noch ausgewiesen sind) zu streichen: für diese Spielzeit ist kein weiterer Einsatz des Tänzers vorgesehen. Der entsprechende Ballettmeister sei eben nicht austauschbar, argumentierte Meinolf Reuther als Anwalt des Freistaates.

Somit endet die Klage des Tänzers István Simon vor dem Arbeitsgericht gegen den Freistaat Sachsen, gegen seinen Ausschluss von der Probenarbeit und daraus folgender Streichungen seiner Vorstellungen, erfolglos. Natürlich besteht die Möglichkeit, dagegen wiederum zu klagen, in Berufung zu gehen, was sein Anwalt Hendrik Hagen auch ankündigt. Für die Gerichtsreporterin der DNN bedeutet das schlicht: „Tänzer auf dem Abstellgleis“, so ihre programmatische Überschrift.

Zum Glück konnten der Anwalt des klagenden Tänzers und Gerrit-Michael Wedel als stellvertretender Geschäftsführer der Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e.V. vorgebrachten Ungereimtheiten seitens der Oper vor Gericht widersprechen. Immerhin – wenn auch am Ende erfolglos. So wurde mehrfach von Seiten der Beklagten betont, dass es dem Tänzer ja weiterhin frei stehe, am täglichen Training teilzunehmen, aber dann müsse er den Ballettsaal verlassen. Training allein aber – das sollte man ja auch auf dieser Internetseite wissen – hält keinen Tänzer in Form. Proben und Auftritte gehören dazu, wenn man die tänzerische Qualität nicht nach und nach einbüßen will; die Zeit der tänzerischen Aktivitäten ist ja ohnehin bemessen, István Simon ist 30 Jahre alt.

Auch wird mehrfach ins Feld geführt, dass Simon ja oft gar nicht einsetzbar gewesen wäre, da er sich freistellen lassen habe für Gastauftritte bei internationalen Galas. Das Argument kann so natürlich kaum überzeugen. Solche Freistellungen sind nur nach Genehmigung und in Absprache mit der Ballettdirektion möglich. Sie können nicht plötzlich festgelegt werden ohne eingehende Prüfung, wie sie sich in Übereinstimmungen mit der Planung des Repertoires bringen lassen. Das Argument des Tänzers hingegen, dass es ja auch andere Ballettmeisterinnen oder Ballettmeister gebe, mit denen er probieren könne, findet seitens der Oper keine konstruktive Beachtung; was dann sogar dazu führt, dass eine der beiden Schöffinnen schon mal fragt, was denn dann die anderen Mitarbeitenden in den Ballettmeisterfunktionen täten? Darauf gibt die Oper keine überzeugende Antwort.

Spätestens als der Anwalt des Klägers unwidersprochen die Summe von 80.000 Euro erwähnt, die seitens der Oper als Abfindung benannt worden seien, kann man sich nun wirklich nicht mehr des Eindrucks erwehren, dass hier Ruhe um jeden Preis geschaffen werden oder, mehr noch, ein Exempel statuiert werde soll, klar gerichtet gegen mögliche Solidarisierungen, womöglich sogar im eigenen Ensemble, mit dem Kläger, dessen Vertrag als erster Solist noch für diese und die kommende Saison Bestand hat.

Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang aufdrängt: welcher Ballettmeister wird denn die drei Kreationen für die nächste Premiere beim Semperoper Ballett am 2. Juni 2018 mit dem Titel »100°C« mit Erstaufführungen von Justin Peck, Jiří Kylián und Hofesh Shechter einstudieren? Vor Gericht wird sie nicht gestellt. Bislang ist der beklagte Ballettmeister für diese Arbeit nicht vorgesehen. Allerdings wird seitens der Oper mehrfach betont, dass „das gesamte Haus in Aufruhr“ sei, womit für den Richter offensichtlich klar ist, dass der Betrieb gefährdet ist. Wie sich dieser Aufruhr äußere, wird allerdings auch nicht erläutert. Gezielte Nachfragen gibt es auch nicht.

Dass der Tänzer István Simon in seiner Funktion als erster Solist den nach einer Beratungspause vorgetragenen Vermittlungsvorschlag des Richters wirklich annehmen könnte, kann doch selbst der Richter nicht wirklich geglaubt haben!? Simon könne doch, so sein Vorschlag, wenn er mit anderen Ballettmeistern zusammenarbeiten wolle, auf solistische Einsätze verzichten und andere Aufgaben im Ballett übernehmen.

Am Ende verstärkt sich der Eindruck, dass die Semperoper an einer Lösung des Problems nur insofern interessiert ist, inwieweit schnellstmöglich wieder Ruhe am Haus hergestellt werden kann. Tänzer sind ersetzbar. Ballettmeister nicht.

(Aktualisierte Textfassung vom 5. Mai 2020)
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