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Quo vadis Sächsisches Kulturraumgesetz?

Sonderbriefmarke »500 Jahre Sixtinische Madonna«
(Entwurf: Werner Hans Schmidt, Frankfurt am Main)

Die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen geht weiter. Im Kulturbereich hat sie bekanntlich eine Sonderform: Nicht nur bei selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern wird sie als Selbstausbeutung bezeichnet. Freiberufler können ein Lied davon singen – und nicht immer ist die Tonlage freiwillig gewählt. Auch Angestellte künstlerischer Häuser, die sogenannten Haustarifen zustimmen mussten, erhalten ihre Bezüge nicht selten in Moll.

Dabei hat es Sachsen noch vergleichsweise gut, denn hier wurde vor Jahren ein Kulturraumgesetz ausgehandelt, von dem in anderen Bundesländern heutzutage nicht mal mehr geträumt werden darf. Es ist sei 1994 in Kraft und muss regelmäßig überprüft und erneuert werden, so schreibt es sich quasi selbst vor. Das zeugt von einer gewissen Weitsicht seiner Autoren. Nach jeweils sieben Jahren (also wie in jeder schlechteren Ehe) erfolgt eine zumeist langwierige Evaluierung.

Solche Worte kann man mögen oder auch nicht; sie entstammen dem juristisch basierten Politkauderwelsch, das auch „Sitzgemeinden“ und „Kulturraum-Zweckverbände“ hervorgebracht hat. Die anstehende Novellierung dieses Gesetzes wird gewiss keine semantischen Sternstunden präsentieren. Wünschenswert jedoch wäre eine den Gegebenheiten angepasste Finanzierung und eine realitätsbezogene Verteilung der öffentlichen Gelder. Doch die jetzt vorgestellten Entwürfe von Koalition und Opposition – als das ursprüngliche Gesetz ausgehandelt worden ist, konnte noch ein parteiübergreifender Konsens erzielt werden! – zielen wohl eher auf eine Fortsetzung der bisherigen Situation.

Das würde, positiv betrachtet, keine weiteren Stellenstreichungen und Zwangsfusionen bedeuten, andererseits aber auch kein Ende der teils prekären Haustarifverträge. Im Vergleich zur bislang letzten Anpassung des Kulturraumgesetzes im Jahr 2008 sollen die anerkannten Kulturräume etwa acht Millionen Euro mehr erhalten. Die reale Kostensteigerung kann damit nicht abgefangen werden. An einen dringend notwendigen Ausbau der kulturellen Infrastruktur Sachsens, die sich in fünf ländliche und drei urbane Kulturräume gliedert, ist mit diesem Betrag ohnehin nicht zu denken.

Noch ist Zeit, über die Entwürfe nachzudenken und sie gründlich zu diskutieren. Angesichts der gegenwärtigen Situation dieser Gesellschaft sollte Kultur in ihrer Gesamtheit wieder wesentlich ernster genommen werden.

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